Allgemeiner Teil
Im §2 Abs. 3 SächsKitaG ist der eigenständige und umfassende Betreuungs-, Bildungs- und Erziehungsauftrag der Kindertageseinrichtungen festgeschrieben. Kindertageseinrichtungen begleiten, unterstützen und ergänzen die Bildung und Erziehung des Kindes in der Familie. Sie erfüllen einen eigenständigen alters- und entwicklungsspezifischen Auftrag im Rahmen einer Förderung der an die Persönlichkeit des Kindes orientierten Gesamtkonzeption. Der Sächsische Bildungsplan ist die Grundlage für die Gestaltung der pädagogischen Arbeit. Alle Erzieherinnen in unserer Einrichtung haben zur Umsetzung des Bildungsauftrages eine Fortbildung absolviert und dazu ein Zertifikat erworben.
Bildungsbereiche
Der Bildungsplan enthält die folgenden Bildungsbereiche:
Mehr dazu im Flyer zum Downloaden
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