Informationen für die Wahl des Elternrates

Die Eltern wählen den Elternrat für jeweils ein Jahr. Nach der Wahl werden in der Elternratssitzung ein Vorsitzender und ein Vertreter in einfacher Mehrheit gewählt.

Aufgaben des Elternrates

Zur Erfüllung der Aufgaben der Kindertageseinrichtung sollen Elternrat, Träger und Leitung vertrauensvoll zusammenarbeiten. An den Sitzungen des Elternrates soll die Leitung der Kindertageseinrichtung teilnehmen.

Der Elternrat hat die Aufgabe:

  1. Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern entgegenzunehmen und diese der Leitung der Kita zu unterbreiten.

  2. Anregungen zur Organisation und Gestaltung der Kindertageseinrichtung zu geben und die Fachkräfte bei der Durchführung von Veranstaltungen (Kinderfeste etc.) zu unterstützen

  3. Das Interesse der Eltern für die Arbeit der Kindertageseinrichtung zu wecken

  4. Das Verständnis der Öffentlichkeit für die Arbeit der Kindertageseinrichtung und für die Bedürfnisse der Einrichtung gewinnen

  5. Die Zusammenarbeit zwischen Träger, Eltern , Fachkräften, Grundschule und Jugendamt fördern

  6. Die Gesamtelternschaft kann dem Elternrat Aufträge für dessen Tätigkeit erteilen und verlangen, dass er über deren Erledigung spricht

Über die Zahl der jährlichen Sitzungen entscheidet der Elternrat. Die Verantwortung für Inhalt und Durchführung der Sitzungen obliegen dem Elternrat (nicht der Leitung!). Der Elternrat kann Leitung und Träger beauftragen zu bestimmten Themen zu sprechen.